Datenschutzbeauftragter melden

Gemäß DSGVO müssen Sie der für den Datenschutz in Ihrem Bundesland zuständigen Behörde den Datenschutzbeauftragten melden. Hier finden Sie die Links zu den einzelnen Aufsichtsbehörden, deren Kontaktdaten und Angaben zur gewünschten Art der Meldung.

Einige Aufsichtsbehörden bieten auf ihren Websites Meldeformulare an, die Sie bequem ausfüllen und abschicken können. Das Gesetz macht aber keine Vorgaben zur Art der Meldung, weshalb einige Behörden noch kein Webformular zur Verfügung gestellt haben. Die Angaben können daher auch per Post, Fax oder E-Mail an die Aufsichtsbehörde übermittelt werden. Hierfür haben wir für Sie ein ausfüllbares PDF erstellt, um Ihre Meldung einfach zu gestalten.

Wir bemühen uns, diese Angaben aktuell zu halten und Änderungen schnell einzufügen.
Bitte schreiben Sie uns, falls wir nicht schnell genug sind.
Letzte Aktualisierung: 23.05.2018.

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